You are here

Schulbücher und Lernmittel

Für Schülerinnen und Schüler unserer Schule besteht Lernmittelfreiheit. Sie bekommen zu Beginn des Schuljahres die erforderlichen Schulbücher für die Dauer ihres Gebrauchs kostenlos geliehen. Diese bleiben in der Regel fünf Jahre im Verleih, bis sie durch neue ersetzt werden. Deshalb müssen sie eingebunden und pfleglich behandelt werden.

Werden die ausgeliehenen Schulbücher zum Schuljahresende nicht abgegeben oder über das normale Maß der Gebrauchsspuren beschädigt, sind die Erziehungsberechtigten zu Ersatz- oder Wertminderungszahlungen verpflichtet.

Staffelung - je nach Alter der Schulbücher:

  • Pauschale bei kleineren Wertminderungen: 5 €
  • Ersatzzahlung nach 1 Jahr: 80 % des Neupreises
  • Ersatzzahlung nach 2 Jahren: 60 % des Neupreises
  • Ersatzzahlung nach 3 Jahren: 40 % des Neupreises
  • Ersatzzahlung nach 4 Jahren: 20 % des Neupreises

Beschluss der Schul- und  Gesamtlehrerkonferenz im Oktober 2013