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Leistungsbewertung mit Noten und deren Bedeutung in den Schulberichten und Zeugnissen

Im Schulbericht Klasse 2 und im Jahresendzeugnis Klasse 3 sowie im Abschlusszeugnis der Klasse 4 sind nur ganze Noten zulässig. 

Die Note 1 "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
Die Note 2 "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
Die Note 3 "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht.
Die Note 4 "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Die Note 5 "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Die Note 6 "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Der Begriff »Anforderungen« bezieht sich auf die im Bildungsplan festgelegten Leitgedanken, Kompetenzen, Ziele und Inhalte, insbesondere auf den Umfang, auf die selbstständige, richtige und prozessorientierte Anwendung der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art der Darstellung.

Die Leistungsbewertung erfolgt in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft. Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

 

(Auszüge aus der Notenbildungsverordnung und LeistungsbeurteilungsverordnungGS)