Erneute Schulschließung ab Montag, den 26.04.2021

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Leider geht es schon wieder vom Wechselunterricht zurück ins reine Fernlernen. Es tut uns leid, für alle die sich schon auf den Präsenzunterricht in der kommenden Woche gefreut haben. Wir hätten uns gewünscht, dass der Schulbetrieb aufgrund der Maßnahmen: Selbsttestung, Abstand, medizinische Masken aufrecht erhalten werden könnte.
 
Die Stadt Mannheim hat heute Nachmittag, nach dem Inkrafttreten der bundesweiten Notbremse, die dadurch resultierenden Schulschließungen im Stadtkreis verfügt. 

Aktualisierung des Menüpunktes: Rund um die Corona-Krise

Folgende Punkte wurden auf den neuesten Stand gebracht und werden tagesaktuell an die täglich neuen Informationen angepasst.

> Der Schulbetrieb startet wieder ab 19.04.2021 im wöchentlichen Wechselunterricht
> Notbremse Schulschließung ab einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
> Teststrategie an der GHS - Schnelltests zweimal pro Woche
> Maskenpflicht an der Grundschule
> Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen
  (Quarantänemaßnahmen) Handlungsleitfaden für Schulen und Gesundheitsämter Stand 01.04.2021 mit...

Notbremse Schulschließung BW > wird ab 24.04.2021 von der Bundesnotbremse abgelöst

Information des Kultusministeriums - Dies könnte sich schon im Laufe der nächsten Woche konkret  auf den Schulbetrieb in der GHS auswirken. UPDATE: Ab dem 24.04.2021 gilt die Bundesnotbremse, bei der es schon ab einer Inzidenz von 165 zu Schulschließungen kommt.

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Wechselunterricht ab Montag, 19.04.2021 und weitere Informationen

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Am Donnerstagabend kamen neue Informationen aus dem Kultusministerium zu den Themen Testpflicht und Wechselunterricht.
 
WECHSELUNTERRICHT
  • Ab Montag, 19.04.2021 starten die Klassenstufe 2 und 4 mit dem Präsenzunterricht, die Klassenstufen 1 und 3 bleiben im Fernlernen zu Hause. (Schnelltest Kits werden in den Schnelltestmappen am Montag von den Klassenlehrerinnen ausgegeben – ausnahmsweise ist der erste Testtag Dienstag, 20.04.2021)
  • Weiterhin wird eine Notbetreuung angeboten.
  • In der darauffolgenden Woche vom 26.04. bis 30.04.2021 kommen die Klassenstufe 1 und 3 in die Schule und Klassenstufe 2 und 4 bleiben zu Hause im Fernlernen.
  • Die Klassenlehrerinnen informieren zeitnah über Notbetreuungsanmeldung, Gruppeneinteilungen und Stundepläne (in Anlehnung an die letzte Wechselunterrichtsphase)
  • Erster verbindlicher Testtag für alle Kinder in Präsenz (Für die 2. Und 4. Klasse + Notgruppenkinder) ausnahmsweise Dienstag, 20.04.2021 (zukünftig immer montags und donnerstags). (Schnelltestkits werden am Montag an die Kinder in Schnelltestmappen ausgegeben)
  • Für die 1. und 3. Klassen werden die Schnelltestmappen am Montag mit den Lernpaketen abgeholt. Diese sind für den Testtag Montag, 26.04.2021 bestimmt!
NOTBREMSE
Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 200 an 3 aueinanderfolgenden Tagen muss wieder auf ein komplettes Fernlernen (nur Notbetreuung) umgestellt werden. Dies wird selbstverständlich vorher von uns angekündigt. Eine längerfristige Planung ist deshalb weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

Teststrategie in der GHS - Schnelltests zweimal pro Woche

Wir setzen die Vorgaben aus dem Kultusministerium folgendermaßen um:

Zwei Schnelltestungen pro Woche für Schülerinnen und Schüler

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ZIEL
Mit der Teststrategie sollen Infektionsketten frühzeitig unterbrochen und die Verbreitung des Virus über die Schule verhindert werden. Der Unterricht in Präsenz mit den notwendigen Sozialkontakten soll so deutlich sicherer werden

TESTPFLICHT
Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht / Notbetreuung. Dies gilt inzidenzunabhängig.
Quarantänebefreite Personen können sich eine Testbefreiung ausstellen lassen. > Übersicht "Quarantänebefreite Person" Stand 18.03.2022
 
DURCHFÜHRUNG DER SELBSTTESTUNG IN VERANTWORTUNG DER ELTERN
Die Sorgeberechtigten bekommen über die Schülerinnen und Schüler zwei Test Kits pro Woche mit nach Hause. Die Kinder führen zusammen mit einem Elternteil den Selbsttest durch.

Eindrücke aus der 1c

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Corona-News & Frohe Ostern

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Ab Montag 12. April zurück ins Fernlernen von zu Hause aus: Das Kultusministerium hat aufgrund der sich deutlich stärker unter Kindern verbreitenden Mutation B.1.1.7 beschlossen, dass in der Woche nach den Osterferien ab 12.04.2021 kein Präsenzunterricht an Grundschulen und keine Randzeitenbetreuungsangebote stattfinden.

Notbetreuung: Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Aber aufgrund der aktuellen Vorgaben endet diese für alle um 14.55 Uhr. (Auch die Randzeitenkinder können nicht bis 17.00 Uhr verlängern!) Zudem gilt die Verpflichtung eine medizinische Maske zu tragen. Bitte verzichten Sie auf die Notbetreuung, wann immer das Ihnen möglich ist.

Schulbetrieb ab 19. April: Zitat KM: „Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19.April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen zurückzukehren, sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt.“

Teststrategie – verpflichtende Schnelltests sollen kommen: In den Notbetreuungsgruppen ab dem 12. April soll ein vorgehaltenes Testangebot auf zunächst freiwilliger Basis durchgeführt werden. Ab dem 19. April soll dann die Testung für alle am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. (Genauere Informationen sind uns noch nicht bekannt)
 

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Änderung der Tagesstruktur

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Die sich stetig anpassenden Verfügungen und Verordnungen von Stadt und Land versuchen den Schulbetrieb in der Grundschule zu ermöglichen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz hochzuhalten. Um diesen an der GHS Rechnung zu tragen, werden wir ab Montag, den 29.03.2021 die Tagesstruktur unserer Ganztagsschule umstrukturieren und das Mittagsband um eine Stunde nach hinten verschieben.
So können wir vor allem zwei Punkte wesentlich verbessern:
  • Die Durchführung von 3 Pausen am Vormittag mit Möglichkeiten zum maskenfreien Atmen und Trinken/Essen mit Abstand.
  • Die Trennung der Klassen und die Durchsetzung der Abstandsregelung beim Einnehmen von Essen und Trinken in der Mittagspause.

Maskenpflicht in der Grundschule - Update

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20.03.2021

Liebe Eltern, am Freitag Abend beschloss nun auch das Land für alle Grundschulen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht ab Montag, den 22.03.2021, diese Pflicht geht über die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim hinaus und verpflichtet alle Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer medizinischen Maske. (OP-Maske oder FFP2 / KN95 Masken). Bitte besorgen Sie ihren Kindern zeitnah solche Masken zum Tragen in der Schule. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.
Ausnahmen zum Tragen einer medizinischen Maske regelt die aktuelle CoronaVO des Landes. (ärztliches Attest).
Es gibt weiterhin keine Möglichkeit für Grundschulen Wechselunterricht anzubieten.

Am nächsten Montag - 15. März - kehren alle Klassen wieder an die GHS zurück

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Wir freuen uns, am kommenden Montag wieder alle Klassen komplett an unserer GHS begrüßen zu dürfen. Wir werden sofort nach Stundenplan unterrichten und unseren Ganztagsrhythmus wieder aufnehmen. Dies bedeutet, der Wechselunterricht endet und eine Notbetreuung ist nicht mehr notwendig. Falls noch konkretisierende Vorgaben seitens des Kultusministeriums zu Hygieneregeln etc. veröffentlicht werden, werden wir diese noch in unser bestehendes Konzept integrieren.

Unser Plan ist...

  • über die gesamte Ganztagszeit zu starten, inclusive Mittagspause.
  • die Klassen so gut es geht voneinander getrennt zu halten.
  • Sportunterricht durch alternative Unterrichtsideen zu ersetzen.
  • die GHS-Verhaltensregeln wie vor den Weihnachtsferien umzusetzen. (Lüften, Hände waschen, Abstand...)
Bitte denken Sie an die Bestellung des Mittagessens!

Die Randzeitenbetreuung wird selbstverständlich auch wieder für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler da sein. Aber bitte bedenken Sie bei der Inanspruchnahme, dass dort die strikte Klassentrennung nicht gewährleistet werden kann und sich durchmischte Gruppen zusammensetzen werden. Dies würde bei Coronafällen zu "übergreifenden" Quarantänemaßnahmen führen.

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